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   VGH Bayern, 11.07.2006 - 14 B 04.1060   

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VGH Bayern, 11.07.2006 - 14 B 04.1060 (https://dejure.org/2006,42980)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2006 - 14 B 04.1060 (https://dejure.org/2006,42980)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 14 B 04.1060 (https://dejure.org/2006,42980)
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Würzburg, 15.01.2015 - W 1 K 13.12

    Beihilfe; Prostatavergrößerung (Hyperplasie); Prostatakarzinom; wissenschaftlich

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs sind privatärztliche Stellungnahmen grundsätzlich nicht geeignet, das Ergebnis einer amtsärztlichen Stellungnahme zu entkräften (BayVGH, B.v. 11.7.2006 - 14 B 04.1060 - juris; BVerwG, B.v. 10.10.2006 - 2 B 58/06 - juris).
  • VG Würzburg, 27.09.2016 - W 1 K 14.900

    CT-gesteuerte Facetteninfiltration ist keine medizinisch notwendige

    Abgesehen davon, dass es sich dabei um eine rechtliche Einschätzung, nicht jedoch um ein fachliches Gutachten handelt, sind privatärztliche Stellungnahmen ohnehin grundsätzlich nicht geeignet, das Ergebnis einer amtsärztlichen Stellungnahme zu entkräften (BayVGH, B. v. 11.7.2006 - 14 B 04.1060 - juris; BVerwG, B. v. 10.10.2006 - 2 B 58/06 - juris), da es sich bei Letzteren um gutachterliche Äußerungen von Amtsträgern handelt, die durch die beamtenrechtlichen Bestimmungen in besonderer Weise zur Neutralität und Objektivität verpflichtet sind und als Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen die für die Abgabe derartiger fachlicher Äußerungen in entsprechenden Verwaltungsverfahren erforderliche Sachkenntnis besitzen.
  • VG Bayreuth, 20.06.2022 - B 8 K 21.1024

    Antragsberechtigung, fehlende indirekte Betroffenheit, "Abschlagszahlung" bedarf

    Bei einer solchen Fallgestaltung scheidet jedoch eine Anwendung der Art. 48, 49 BayVwVfG in Bezug auf die vorläufige Regelung aus (BVerwG vom 14.04.1983 BVerwGE 67, 99/103; VGH München, B.v. 11.07.2006 - 14 B 04.1060 - BeckRS 2009, 38564, beck-online; vgl. auch: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19 Aufl. 2018, § 35 RNr. 180, § 36 RNr. 20. und § 48 RNr. 63).
  • VG Bayreuth, 26.09.2022 - B 8 K 21.1024

    Ingenieurbüro für Werkzeugtechnik, Zulieferer für Automobilindustrie

    Bei einer solchen Fallgestaltung scheidet jedoch eine Anwendung der Art. 48, 49 BayVwVfG in Bezug auf die vorläufige Regelung aus (BVerwG vom 14.04.1983 BVerwGE 67, 99/103; VGH München, B.v. 11.07.2006 - 14 B 04.1060 - BeckRS 2009, 38564, beck-online; vgl. auch: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19 Aufl. 2018, § 35 RNr. 180, § 36 RNr. 20. und § 48 RNr. 63).
  • VG Bayreuth, 31.07.2023 - B 8 K 22.851

    Fehlende Antragsberechtigung mangels Coronabedingtheit nach Aufhebung der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es angesichts der erkennbar vorläufigen Entscheidungen ("steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Prüfung der Antragsberechtigung") einer formellen Rücknahme des Bescheides vom 20.06.2022 bedurft hätte (vgl. BVerwG, U.v. vom 14.04.1983, BVerwGE 67, 99/103; VGH München, B.v. 11.07.2006 - 14 B 04.1060 - BeckRS 2009, 38564, beck-online; VG Bayreuth, U.v. 29.09.2022 - B 8 K 21.1024 - Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19 Aufl. 2018, § 35 RNr. 180, § 36 RNr. 20. und § 48 RNr. 63); die Voraussetzungen für die Aufhebung dieses Bescheides gemäß Art. 48 BayVwVfG lägen gemäß den obigen Ausführungen vor.
  • VG Regensburg, 18.07.2012 - RN 9 S 12.824

    Eigene Entscheidungszuständigkeit der Ausländerbehörde bezüglich

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Amtsarzt von seiner Aufgabenstellung her unabhängig und unbefangen seine Beurteilung abgeben kann, während ein Privatarzt bestrebt sein wird, das Vertrauen seines Patienten zu ihm zu erhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11.07.2006, Az. 14 B 04.1060 m.w.Nachw.).
  • VG Bayreuth, 29.05.2009 - B 5 K 08.173

    Gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis; Art und

    Ihre Beurteilung geht deshalb denen von Privatärzten regelmäßig vor (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2006, Az.: 2 A 12/04; BayVGH, Beschluss vom 11. Juli 2006, Az.: 14 B 04.1060 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 27.08.2012 - RN 9 E 12.1243

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Untertauchen des Antragstellers

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass ein Amtsarzt von seiner Aufgabenstellung her unabhängig und unbefangen seine Beurteilung abgeben kann, während ein Privatarzt bestrebt sein wird, das Vertrauen seines Patienten zu ihm zu erhalten (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Juli 2006, Az. 14 B 04.1060 m.w.Nachw.).
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